Coronaschutzverordnung
Stand: 19. April 2021 §8 Kultur: (1) Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sind unzulässig. § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Evaluation (1) Diese Verordnung tritt am 8. März 2021 in Kraft und mit Ablauf des 26. April 2021 außer Kraft. Bei günstiger Entwicklung des Infektionsgeschehens wird die Verordnung […]