Im November gibt es leider keine Veranstaltungen
Coronaschutzverordnung §8 (1) :
Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen
öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstaus-
stellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind bis
zum 30. November 2020 unzulässig.